FC CHAMMÜNSTER SKI & INLINE
INLINEKURS
Nächster Inlinekurs: 26., 27. und 28. Mai 2025, jeweils 17.00 bis 18.30 Uhr
Die Abteilung Ski & Inline im FC Chammünster veranstaltet dieses Jahr wieder einen Inlinekurs für Einsteiger, Fortgeschrittene, Könner und Rennläufer aller Altersgruppen (Kinder ab fünf Jahren, Jugendliche und Erwachsene). Der Inlinekurs findet am Ortseingang von Chammünster an der Brücke über die B20/B85 statt. Am letzten Kurstag wird ein Abschlussrennen durchgeführt. Jeder Teilnehmer erhält bei der Siegerehrung eine Urkunde und eine Medaille. Die Teilnahme ist nur mit vollständiger Schutzausrüstung möglich (Helm, Knie-, Ellenbogen und Handgelenkschutz).
Die Anmeldung zum Inlinekurs ist bis 23.05.2025 über das unten stehende Formular möglich. Weitere Informationen finden Sie hier:
info_outline Einladung Inlinekurs info_outline
ANMELDUNG ZUM INLINEKURS
26./27./28. MAI 2025
* Pflichtfelder
¹ Erklärung der Könnensstufen: Einsteiger = keine Inlineerfahrung, Fortgeschrittener = erste Fahrten wurden bereits absolviert, Könner = erste längere Fahrten in teils auch abschüssigem Gelände, Rennläufer = schnelles und sicheres Inlineskaten in abschüssigem bis steilem Gelände oder auch bereits erste Rennerfahrung
² Eine Mitgliedschaft im FC Chammünster ist erforderlich. Alle Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auf unserer Internetseite unter Beitritt. Wenn Sie noch kein Mitglied im FC Chammünster sind, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus und übergeben Sie sie uns beim Inlinekurs.
Bitte prüfen Sie, ob Sie nach Ihrer Anmeldung eine Bestätigungsmail mit Ihren jeweiligen Anmeldedaten erhalten haben. Nur wenn Sie diese Mail erhalten haben, ist die Anmeldung auch bei uns angekommen. Bei weiteren Fragen oder Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an unsere DSV-Skischulleiterin.
Eine Haftung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden gegenüber Teilnehmern ist ausgeschlossen; hiervon ausgenommen ist die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. Dies gilt auch für den Rechtsnachfolger des Teilnehmers.